Mit der HaWi Revision GmbH haben Sie einen strategischen Partner, der hinter Ihnen steht. Wir werden da sein, um alle Ihre Fragen zu beantworten, die Zahlen zu überprüfen und eine unvoreingenommene Meinung zu vertreten, um Ihnen Zeit und Geld zu sparen.
Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfasst alle unternehmerischen Vorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken lassen, also Aufwendungen und Erträge.
Die Lohnbuchhaltung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Mit einer Steuererklärung werden die Angaben über die Einkünfte des vergangenen Jahres an die Finanzbehörden übermittelt. Diese Angaben werden als Grundlage genommen, um die Höhe der Steuerzahlungen für ein Jahr zu ermitteln.
Beratung im Zusammenhang mit einer Existenzgründung, dies ist die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung.
Erstellung der notwendigen Steuererklärungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft oder einer erhaltenen Schenkung.
Beratung und steuerrechtliche Betreuung gemeinnütziger Organisationen, dies sind Personen oder Körperschaften, die dem Gemeinwohl dienen und deshalb steuerlich begünstigt werden.
Erstellung von Jahresabschlüssen und Überschussrechnungen als Beendigung der Finanzbuchführung eines Geschäftsjahres, sie sind Bestandteile der Rechnungslegung und geben Auskunft über Geschäftsergebnis und Betriebsvermögens eines Jahres.
Prüfung eines Jahresabschlusses zum Ende eines Geschäftsjahres als wirtschaftsprüfende Tätigkeit. Dabei wird überprüft, ob beispielsweise die Bilanz, der Lagebericht und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens den gesetzlichen Vorschriften für die Rechnungslegung entsprechen.
Einmalig oder unregelmäßig anfallende Prüfungen, die aus besonderem Anlass durchgeführt werden. Sie dienen dem Zweck, Informationsinteressenten die notwendigen Aufschlüsse über bestimmte Sachverhalte in der Unternehmung zu vermitteln (z. B. Verwendungsnachweisprüfungen, Gründungs- und Nachgründungsprüfungen, Prüfung bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen).
Das Treuhandwesen im wirtschaftlichen Sinne umfasst verschiedenartige überwachende und verwaltende Tätigkeiten, bei denen der Treuhänder Bevollmächtigter ist, dass heißt die Befugnis hat, für den Treugeber im fremden Namen zu handeln.
Unter die steuerliche Beratung fallen die Gestaltungsberatung sowie die Beratung im Zusammenhang mit Steuerdeklarationen. Zur betriebswirtschaftlichen Beratung gehören beispielsweise die Liquiditätsplanung sowie die Erstellung von Finanzierungsplanungen.
Begleitung im Prozess der Übergabe eines Unternehmens auf einen neuen Inhaber oder neuen Gesellschafter.
Abbildung möglicher Konstellationen in der Zukunft und deren Auswirkung auf bestimmte unternehmensinterne Vorgänge (z. B. Prognose zukünftiger Jahresergebnisse).
Verfahren und Prozess zur Bestimmung des Wertes eines Unternehmens als Ganzes bzw. des Werts des Eigenkapitals.